Vorsorgegelder selbstbestimmt investieren

In unserem aktuellen Blogbeitrag erfahren Sie, wie es um die finanzielle Lage der Pensionskassen steht und welche Anlagechancen sich durch unsere Vorsorgelösungen im Überobligatorium ergeben. 

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Das Börsenjahr 2023 war definitiv besser als das Vorjahr. Dies widerspiegelte sich auch bei den Vorsorgeeinrichtungen, bestätigt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) an einer Medienkonferenz. Im Schreckensjahr 2022 sank das Vermögen der Pensionskassen um über 9 Prozent, wohingegen der durchschnittliche Deckungsgrad bei 107 Prozent lag. Dank des positiven Wachstums an den globalen Aktienmärkten generierten die Pensionskassen eine durchschnittliche Nettorendite von 5.2 Prozent. Diese positive Performance schlug sich ebenfalls auf den Deckungsgrad nieder, der neu auf durchschnittlich 110.3 Prozent liegt. Diese Zahlen gelten für die Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung.

Ebenfalls positiv ist, dass seit etwa drei Jahren praktisch keine Umverteilung zulasten der Erwerbstätigen mehr festzustellen ist. Dies liegt einerseits daran, dass die Umwandlungssätze, die die Altersrenten bestimmen, nach unten korrigiert wurden und andererseits gab es Nachfinanzierungen in Form einer zu tiefen Verzinsung des Vorsorgekapitals der Aktivversicherten. Das heisst, die Erwerbstätigen finanzierten die Umverteilung aus ihrem Vorsorgekapital. Die durchschnittliche Verzinsung des Vorsorgekapitals stieg im Vergleich zum Vorjahr von 1.9 auf 2.3 Prozent an. Der gesetzliche BVG Mindestzinssatz ab 1.1.2024 liegt bei 1.25 Prozent. Dies kling zwar positiv, jedoch wurde der Zins fast vollständig durch die Teuerung von 2.1 Prozent «aufgefressen». Eine weitere Frage, die sich stellt: Was passiert mit der überschüssigen Rendite, die nicht den Versicherten weitergegeben wurde? Diese fliesst wohl in die Reserven um künftige Anlagerisiken eingehen zu können. Die Versicherten profitieren davon kaum.

Pensionskasse in eigene Hände nehmen
Seit Mitte 2023 besteht eine Kooperation zwischen Baumann & Cie, Banquiers und der PensExpert AG, die es uns ermöglicht, für Unternehmerinnen und Unternehmer Vorsorgelösungen im Überobligatorium anzubieten. Durch ein Splitting kann der überobligatorische Lohnanteil ab CHF 88'200 (PensUnit Sammelstiftung) beziehungsweise CHF 132'300 (PensFlex 1e-Sammelstiftung) separat vom obligatorischen Teil versichert werden. Dank dem Splitting finden keine unerwünschten Solidaritäten statt. Der individuelle Gestaltungsspielraum unserer Vorsorgelösungen zeigt sich schon anhand der Anlagestrategie. Anders als im BVV2 mit einer maximalen Aktienquote von 50 Prozent liegt die Quote bei unseren Lösungen bei 85 Prozent. Dies steigert auf Dauer die Chance auf eine höhere Anlagerendite. Die Anlageerfolge werden zudem den einzelnen Versicherten direkt zugeteilt, sodass die Rendite auf den Vorsorgegeldern nachhaltig optimiert werden kann. Selbstverständlich liegt der Fokus auch auf der ganzheitlichen Steueroptimierung. Durch höhere Sparbeiträge kann rückwirkend ein hohes Einkaufspotential generiert werden. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich abzugsfähig.

Gerne beraten wir Sie bezüglich der optimalen Ausgestaltung Ihrer Pensionskasse und der richtigen Anlagestrategie.

17.05.2024
Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist



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