Vorsorge und Planung – Durchdacht. Verantwortungsvoll.
Damit Ihr Selbstbestimmungsrecht bei Urteilsunfähigkeit gewahrt bleibt, ist ein Vorsorgeauftrag unabdingbar. Im Vorsorgeauftrag bezeichnen Sie eine oder mehrere Personen, die Ihnen nahe stehen und Ihr Vertrauen geniessen. Sollte die Urteilsunfähigkeit eintreten, sorgen diese Personen für Sie, vertreten Sie gegen aussen und verwalten Ihr Vermögen gemäss Ihren Anordnungen. Sie bestimmen somit selber, wer sich um Sie und um Ihr Vermögen kümmert - ohne permanente Aufsicht durch die KESB. Wir unterstützen Sie beim Verfassen und Erstellen von Vollmacht und Vorsorgeauftrag. Die auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Vorsorge- und Finanzplanung sind wichtige Bestandteile unserer Beratung. Gerade mit Blick auf die Sicherung Ihres Ruhestandes ist es wichtig, dass Sie für Ihre Finanzen eine Lösung finden, die auf Ihre Bedürfnisse und Ansprüche zugeschnitten ist. Die Vorsorgeplanung umfasst die Analyse Ihrer Situation und die individuelle Finanzplanung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Freizügigkeitsleistungen unabhängig und individuell anlegen können oder ob ein Bezug der Guthaben aus der beruflichen Vorsorge in Form von Kapital oder von regelmässiger Rente sinnvoll ist.
Erbschaft und Nachfolge – Vorausschauend. Konfliktvermeidend.
Damit Erbrecht, Testament, Erbteilung und Stiftungen keine leeren Worthülsen bleiben, stehen wir Ihnen bei diesen Themen gerne beratend zur Seite. Fehlen Regelungen zu Ihrem Nachlass, kann dies zu Streitigkeiten unter den Erben führen. In den meisten Fällen ist das vermeidbar. Es lohnt sich deshalb, im Rahmen Ihrer Vermögensplanung den Nachlass generationenübergreifend rechtzeitig individuell zu regeln.
Wie verfasse ich ein Testament? Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag? Kann ich meine Kinder unterschiedlich berücksichtigen? Was ist ein Erbvorbezug? Wie unterscheidet er sich von einer Schenkung? Ihre Bedürfnisse und Wünsche können Sie vertrauensvoll mit uns persönlich besprechen und sich einen Überblick über mögliche Vorkehrungen verschaffen. Wir helfen Ihnen beim Erstellen eines Testaments oder der Vorbereitung eines Erbvertrages. Auch bei der Abwicklung von Erbteilungen unterstützen wir Sie mit Teilungsvorschlägen, insbesondere was ihr Bankvermögen betrifft.
Stiftung und Philanthropie – Nachhaltig. Sinnstiftend.
Wann ist es sinnvoll, eine eigene Stiftung zu errichten? Wenn Sie keine Nachkommen haben oder einen Teil Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten oder nach Ihrem Ableben längerfristig für einen guten und gemeinnützigen Zweck verwenden wollen, können Sie eine Stiftung einrichten. Mit Ihrer Stiftung können Sie über den Tod hinaus Ihre Ideale in den Bereichen Bildung, Forschung, Gesundheit, Kultur oder Bekämpfung sozialer Missstände nachhaltig umsetzen. Gegebenenfalls profitieren Sie dabei von steuerlichen Vorteilen. Bei der Errichtung Ihrer Stiftung unterstützen wir Sie mit unabhängiger und fachkundiger Beratung. Auch bei der Führung von gemeinnützigen Stiftungen nach Schweizer Recht haben wir umfangreiches Wissen und Können vorzuweisen. Dazu gehören selbstverständlich die umfassende und reglementskonforme Betreuung und Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die treuhänderischen Dienstleistungen bei der Führung Ihrer Stiftung, insbesondere Buchführung, Rechnungslegung, Abwicklung mit Behörden.
Erfahrung und Vertrauen – Persönlich. Individuell.
Sprechen Sie uns vertrauensvoll auf die vorgängig erwähnten sehr persönlichen Themen an. Dank durchdachter und festgelegter Vorsorge- und Nachlassregelung haben Sie Gewähr, dass Ihre Vermögenswerte gemäss Ihren Wünschen erhalten bleiben und im Erbfall wunschgemäss auf die nächste Generation übergehen werden.
Nutzen Sie unsere Erfahrung. Wir beraten Sie gerne partnerschaftlich, persönlich und individuell in allen finanziellen Angelegenheiten über Generationen.