Kundeninformation gemäss FIDLEG
Am 1. Januar 2020 trat das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft, das in erster Linie den Kunden- und Anlegerschutz stärken soll.
Den Informationspflichten des FIDLEG kommen wir mit den nachfolgenden Angaben nach. Viele dieser Informationen sind Ihnen unabhängig von FIDLEG bereits aus den Vertragsunterlagen, Broschüren oder von der Homepage der Bank geläufig.
Angaben über die Bank
Baumann & Cie KmG ist eine 1920 gegründete, Schweizer Privatbank mit Hauptsitz in Basel. Die Kommanditgesellschaft wird von zwei persönlich und unlimitiert haftenden Teilhabern geführt.
Die Bank Baumann & Cie KmG untersteht als Inhaberin einer Banklizenz dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
Kontaktangaben:
Baumann & Cie KmG
St. Jakob-Strasse 46
Postfach
4002 Basel
+41 61 279 41 41
info@baumann-banquiers.ch
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 31 327 91 00
info@finma.ch
Informationen zur Ombudsstelle
Die Bank hat zum Ziel, Ihnen ein exzellenter Partner zu sein. Sollten Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wir werden uns bemühen, Ihren Ansprüchen in der Sache gerecht zu werden. Sollte uns dies nicht gelingen, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine neutrale und für Sie kostenlose Vermittlungsstelle zu wenden, die versuchen wird, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Kontaktdaten der Vermittlungsstelle lauten:
8021 Zürich
Schweiz
Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente
Der Vertragsabschluss und die Erbringung von Finanzdienstleistungen setzen voraus, dass Sie mit den Risiken aus Geschäften mit Finanzinstrumenten vertraut sind.
Die Bank erbringt Finanzdienstleistungen in Form der Vermögensverwaltung, der portfoliobezogenen Anlageberatung und der reinen Ausführung und Übermittlung von Kundenaufträgen (Execution only). In Übereinstimmung mit dem FIDLEG führt die Bank im Falle von Execution only Aufträgen keine Eignungsprüfung durch. Hierauf weist die Bank anlässlich von Execution only Aufträgen nicht erneut hin. Von externen Vermögensverwaltern der Bank erteilte Aufträge werden diesbezüglich immer als Execution only Aufträge behandelt.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung und portfoliobezogenen Anlageberatung entscheiden Sie sich für eine Anlagestrategie. Das strategische Risiko kommt in der Höhe zu erwartender Wertschwankungen und in der Wahrscheinlichkeit für Verluste zum Ausdruck. Es ist umso höher, je ambitionierter die Renditeziele für eine Strategie sind.
Weitere Wesensmerkmale und die Funktionsweise von Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumenten, daraus resultierende Risiken und Ihre Rechte und Pflichten sind in der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» beschrieben. Auf Anfrage stellt Ihnen Ihr Kundenbetreuer gerne ein gedrucktes Exemplar der Broschüre zur Verfügung.
Zusätzlich wird Privatkunden im Sinne des FIDLEG bei persönlicher Empfehlung bestimmter Finanzinstrumente im Rahmen eines Beratungsmandats und vor Ausführung von Execution only Aufträgen das Basisinformationsblatt (BIB) zum jeweiligen Finanzinstrument zur Verfügung gestellt. Das BIB enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale und Eigenschaften eines Finanzinstruments, wie Kosten, Risiken und Renditeaussichten. Nicht für jedes Finanzinstrument werden Sie ein BIB erhalten. Typische Finanzinstrumente, für die ein BIB auszuhändigen ist, sind Fondsanteile, strukturierte Produkte und Optionen. Als Ersatz für BIB können gleichwertige Dokumente Verwendung finden, wie beispielsweise so genannte Packaged Retail Investment and Insurance-based Products (PRIIPs). Diese stellen das Pendant der EU zum Schweizer BIB dar.
BIB bzw. PRIIPs sind für einzelne Finanzinstrumente vor dem Kauf oder der Zeichnung des entsprechenden Finanzinstruments kostenlos auf der Webseite der Bank abrufbar. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie vor der Erteilung Ihres Kaufauftrags nicht die Möglichkeit haben, das BIB über diesen Link aufzurufen. Wir werden Ihnen in diesem Fall das BIB alternativ zur Verfügung stellen. Wenn wir Ihnen die BIB nicht vor der Erteilung des Kaufauftrags persönlich übergeben können, dürfen wir Ihnen mit Ihrer Zustimmung die BIB auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stellen. Die zu Execution only Aufträgen gehörigen BIB werden wir Ihnen jeweils anlassbezogen persönlich übergeben oder elektronisch bzw. postalisch zusenden. Die Zurverfügungstellung der BIB nach Auftragserteilung ist im Rahmen von Execution only Transaktionen mit Ihrer Zustimmung generell möglich.
Kunden von externen Vermögensverwaltern stellt die Bank in Übereinstimmung mit dem FIDLEG keine BIB zur Verfügung.
Zu Finanzinstrumenten, für die ein solches vorliegt, stellt die Bank auf Anfrage gerne einen Prospekt zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen zu Risiken aus Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumenten haben, steht Ihnen Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.
Zu den BasisinformationsblätternKosten
Anfallende Gebühren und Honorare entnehmen Sie bitte bei Vertragsabschluss und vor Erbringung der Finanzdienstleistung der Broschüre «Unsere Leistungen und Konditionen».
Interessenkonflikte
Die Bank wird ertragsorientiert betrieben. Dies allein begründet keinen Interessenkonflikt zwischen Kunde und Bank. Im Bankgeschäft können jedoch Situationen auftreten, in denen die Bank die Möglichkeit hat, sich durch ihr Handeln unter Beschneidung der Interessen der Kunden einen eigenen Vorteil zu verschaffen.
Die Bank hat geeignete organisatorische Vorkehrungen getroffen, durch die finanziellen und nicht finanziellen Interessenkonflikte und Benachteiligungen für Sie vermieden oder begrenzt werden. Sollten Interessenkonflikte auftreten, die nicht durch diese Vorkehrungen verhindert werden können, erläutern wir Ihnen die Umstände, in denen diese auftreten, die darin für Sie liegenden Nachteile und unsere etwaigen Massnahmen zu deren Abmilderung.
Berücksichtigtes Marktangebot und wirtschaftliche Bindungen
Im Rahmen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung berücksichtigt die Bank Finanzinstrumente von Drittanbietern einschliesslich Finanzinstrumenten, für die die Bank Namensgeber ist und als Vermögensverwalter fungiert, oder an deren Vermögensverwalter sie beteiligt ist, sowie Finanzinstrumente wie beispielsweise strukturierte Produkte, die von ihr aufgesetzt und von Dritten emittiert werden.
Entschädigungen durch Dritte
Baumann & Cie erwirbt und empfiehlt primär Finanzinstrumente, für die keine Entschädigungen Dritter entrichtet werden.
Es ist nicht auszuschliessen, dass einzelne Finanzinstrumente, die die Bank aus anlagestrategischen Gründen erwirbt oder empfiehlt, nicht entschädigungsfrei verfügbar sind. Je nach Emittenten und Anlegerkategorie kann die Bank durch Vertriebs-entschädigungen, Bestandspflegekommissionen, Rabatte und Abschlussprovisionen entschädigt werden. Diese Entschädigungen können jährlich maximal in folgender prozentualer Höhe des Vermögens anfallen: Geldmarktfonds (0.5%), Obligationenfonds (1.0%), Aktienfonds (2.0%), übrige Anlagefonds wie Anlagestrategiefonds, Commodity Fonds, alternative Anlagefonds (2.0%), strukturierte Produkte (2.0% des Ausgabepreises).
Ist beispielsweise ein Portfolio im Wert von CHF 1 000 000 zu 5%, d.h. für CHF 50 000, in ein strukturiertes Produkt investiert, könnte die Bank solche Entschädigungen in Höhe von maximal 2.0% des investierten Betrags erhalten. Analog dieser Berechnung und gegebenenfalls unter Beizug der konkreten Produktinformation kann der Kunde die Entschädigungen bezüglich entsprechender Finanzinstrumente ermitteln und diese mit den übrigen zu erwartenden oder belasteten Gebühren vergleichen.
Vertraglich vereinbart verbleiben obige Entschädigungen bei der Bank.
Best Execution
Die Bank stellt sicher, dass bei der Ausführung Ihrer Aufträge das bestmögliche Ergebnis in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht erreicht wird.
Gültig ab 6. Juni 2023